Allgemeine Teilnahmebedingungen

für Veranstaltungen des IACES Local Committee Karlsruhe e.V. (IACES LC Karlsruhe)

Mit der Anmeldung zu einer vom IACES Local Committee Karlsruhe e.V. (IACES LC Karlsruhe) organisierten Veranstaltung gelten die folgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen. In einzelnen Fällen können zusätzliche Bedingungen gelten, die den Teilnehmenden vorab mitgeteilt werden.

1. Anmeldung

Für die Teilnahme an einer Veranstaltung ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich, zum Beispiel per Brief, E-Mail oder durch Nutzung des Online-Formulars. Die Anmeldung sollte möglichst spätestens 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen.

Bei Nutzung des Online-Formulars wird eine automatische Bestätigung über den Eingang der Anmeldung verschickt. Diese Bestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Anmeldung dar.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei bestimmten Veranstaltungen können gesonderte Zulassungs- oder Auswahlverfahren vorgesehen sein. Bei Annahme der Anmeldung erfolgt eine Bestätigung. Sollte keine Kapazität mehr verfügbar sein, wird dies entsprechend mitgeteilt.

2. Zahlung

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ist die Teilnahmegebühr nach Erhalt der Rechnung sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.

Besteht eine Veranstaltung aus mehreren Abschnitten oder Semestern, ist die Gebühr für den nächsten Abschnitt zwei Wochen vor Beginn fällig, sofern auf der Rechnung kein anderes Datum genannt ist.

Alle Gebühren sind direkt zu zahlen. Eine Unterstützung durch Dritte (zum Beispiel öffentliche Einrichtungen, Stipendien oder Arbeitgeber) ändert nichts an den Zahlungsfristen.

Kosten für Lernmaterialien sind nicht enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich angegeben ist.

3. Rücktritt, Stornierung, Widerruf

Eine Stornierung der Anmeldung ist bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen möglich. Bei längeren Veranstaltungen (40 Stunden oder mehr) muss eine Stornierung spätestens einen Monat vor Beginn erfolgen.

Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen (z. B. per E-Mail). Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden zurückerstattet.

Bei verspäteter Stornierung oder Nichterscheinen ist die volle Gebühr zu entrichten, es sei denn, eine andere Person nimmt den Platz ein.

Das Versäumen einzelner Veranstaltungsteile berechtigt nicht zu einer Rückerstattung. Das Recht auf Rücktritt aus wichtigen Gründen bleibt unberührt.

Für kostenlose Veranstaltungen wird darum gebeten, mindestens 7 Tage vor Beginn abzusagen, falls eine Teilnahme nicht möglich ist.

Widerrufsrecht (bei Online-Anmeldungen)

Es besteht das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsabschluss.

Zur Ausübung des Widerrufsrechts genügt eine Mitteilung (per Post oder E-Mail) an:

IACES Local Committee Karlsruhe e.V.
c/o AStA KIT
Adenauerring 7
76131 Karlsruhe
info∂iaces-karlsruhe.de

Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn die Mitteilung vor Ablauf der Frist abgesendet wird.

Im Falle des Widerrufs werden bereits geleistete Zahlungen mit demselben Zahlungsmittel zurückerstattet. Für die Rückzahlung fallen keine Gebühren an.

Wird ausdrücklich verlangt, dass die Veranstaltung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, ist im Falle eines Widerrufs ein angemessener Betrag für die bis dahin erbrachten Leistungen zu zahlen.

4. Änderungen oder Absagen

Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen aus Gründen, die außerhalb seines Einflusses liegen, abzusagen oder zu verschieben – zum Beispiel bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall von Referierenden oder höherer Gewalt.

In diesen Fällen werden bereits gezahlte Gebühren vollständig zurückerstattet. Weitere Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

Kleinere Änderungen (zum Beispiel ein anderer Veranstaltungsort innerhalb derselben Stadt oder ein Wechsel von Referierenden) berechtigen nicht zum Rücktritt oder zur Minderung der Gebühr.

5. Haftung

IACES LC Karlsruhe haftet nicht für Schäden oder Verluste, die Teilnehmende während der Veranstaltung erleiden, einschließlich Unfall, Beschädigung, Diebstahl oder Verlust, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Mitgliedern des Organisationsteams oder offiziellen Helfenden.

Die gesetzlich vorgeschriebene Haftung bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

Teilnehmende sind selbst für ihren Versicherungsschutz verantwortlich. Es wird dringend empfohlen, eine Auslandskrankenversicherung (insbesondere für Teilnehmende von außerhalb der EU) sowie gegebenenfalls eine Reiserücktritts- oder Gepäckversicherung abzuschließen.

IACES LC Karlsruhe bietet keine eigene Versicherung an.

6. Ausschluss von der Teilnahme

Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende in besonderen Fällen von der Veranstaltung auszuschließen, zum Beispiel bei nicht geleisteter Zahlung, bei Störungen des Ablaufs oder bei Verstößen gegen die Hausordnung.

In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

7. Personenbezogene Daten und Bildrechte

Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmenden ein, dass ihre personenbezogenen Daten für die Organisation der Veranstaltung gespeichert und verarbeitet werden. Dies umfasst unter anderem Planung, Kommunikation, Visa-Unterstützung (falls erforderlich), Unterkunft und Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen.

Während der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden. Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass diese Aufnahmen vom IACES LC Karlsruhe für nicht-kommerzielle Zwecke wie Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit oder Beiträge in sozialen Medien genutzt werden dürfen.

Dazu gehört auch die Weitergabe von Fotos an Sponsoren der Veranstaltung zur Verwendung in deren Kommunikation und Marketing. Dies gilt sowohl für Gruppenaufnahmen als auch für Einzelbilder, selbst wenn Personen im Mittelpunkt der Aufnahme stehen.

Sollte eine Person nicht wünschen, dass Fotos oder Videos von ihr verwendet werden, kann dies jederzeit während der Veranstaltung dem Organisationsteam mitgeteilt werden.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Karlsruhe. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, finden die Veranstaltungen an den vom IACES LC Karlsruhe bekanntgegebenen Orten statt.

Handelt es sich beim Vertragspartner um ein eingetragenes Unternehmen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist der Gerichtsstand Karlsruhe.

Veranstalter
IACES Local Committee Karlsruhe e.V.
c/o AStA KIT
Adenauerring 7
76131 Karlsruhe
Deutschland